Statuten dest

 

Zweck und Sitz

 

Art. 1

Unter dem Namen Dest besteht ein Verein im Sinn von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

Art. 2

Der Verein ist nicht gewinnorientiert und verfolgt folgenden Zweck:

 

Förderung der Forschung und Entwicklung in den Bereichen biologische Obstsortenzüchtung und -selektion. Er unterstützt namentlich folgende Aktivitäten:

 

     -       Die Züchtung von Obstsorten nach den Grundsätzen des biologischen Landbaus.

     -       Die Beschaffung von Obstarten und -sorten als Ausgangsmaterial für Züchtungen und Selektionen.

     -       Den Wissensaustausch zwischen anderen Züchtern und Institutionen, dem Beratungswesen sowie den Produzenten und Verarbeitern.

     -       Die Nutzung des durch Züchtung und Selektion gewonnenen Pflanzenmaterials  und dessen      Erntegutes.

 

Art. 3

Der Sitz des Vereins befindet sich in Scharans.

 

Organisation

 

Art. 4

Die Organe des Vereins sind:

     -       Die Generalversammlung

     -       Der Vorstand

 

Vereinsmittel

 

Art. 5

Die Vereinsmittel bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen, Projektunterstützungen, Förderbeiträgen,  Zuschüssen der öffentlichen Hand, Vermächtnissen und dem Erlös aus den Vereinsaktivitäten.

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird mit dem Vereinsvermögen gehaftet; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Mitgliedschaft

Art. 6

Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen offen. Beitrittsgesuche sind an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und informiert die Generalversammlung darüber. Ein Mitglied kann aus „wichtigen Gründen“ ausgeschlossen werden, namentlich, wenn er  dem Vereinszweck schadet. Verantwortlich für den Ausschluss ist der Vorstand. Die betroffene Person kann gegen diesen Entscheid bei der Generalversammlung Beschwerde einlegen. Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod.

 

Generalversammlung

Art. 7

Die Generalversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins.

 

Art. 8

Die Generalversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:

     -       Abnahme der Jahresrechnung und Genehmigung des Revisionsberichts

     -       Entscheid über die Entlastung der Vorstandsmitglieder

     -       Genehmigung des Budgets

     -       Verabschiedung und Änderung der Statuten

     -       Wahl der Vorstandsmitglieder

     -       Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrags

     -       Auflösung des Vereins

 

Art. 9

Die Generalversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand mindestens 20 Tage im Voraus einberufen. Der Vorstand kann falls nötig eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen.

 

Art. 10

Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die vorsitzende Person den Stichentscheid.

 

Vorstand

 

Art. 11

Der Vorstand leitet den Verein und ergreift alle nötigen Massnahmen, um den Vereinszweck zu erreichen. Er besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Der Vorstand konstituiert sich selber.

Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorbehalten bleibt der Ersatz anfallender Spesen. Ein massvolles Entgelt an Vorstandsmitglieder kann ausgerichtet werden, wenn Tätigkeiten wahrgenommen werden, welche über die ordentlichen Vorstandstätigkeiten hinausgehen.

 

Art. 12

Der Vorstand kann Arbeiten an Dritte vergeben.

 

Art. 13

Der Vorstand ist für die Einstellung und Entlassung der bezahlten oder der freiwilligen Mitarbeitenden des Vereins zuständig.

 

Art. 14

Der Vorstand übergibt die Rechnungsrevision einer unabhängigen, branchenkundigen Stelle oder Person.

 

Art. 15

Alle Vorstandsmitglieder sind zeichnungsberechtigt.

 

Auflösung

 

Art. 16

Die Auflösung des Vereins wird von der Generalversammlung beschlossen und erfordert eine Zweidrittelsmehrheit der Anwesenden. Besitzt der Verein Aktiven, so gehen diese auf eine Organisation mit ähnlichem Zweck über.

 

 

Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung in Le Prese am 19. März 2016 angenommen. Anpassungen erfolgten am 22. Dezember 2016.

 

Im Namen des Vereins

 

Vorstandsmitglied (Präsidium):

     -       Claudia Lazzarini

 

Vorstandsmitglieder:

     -       Ruedi Glauser

     -       Andi Schmid